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Wann zahlt die Krankenkasse für die Brustverkleinerung? Kostenübernahme leicht gemacht!

Aktualisiert: 21. Okt. 2023

Brustverkleinerung und Krankenkasse: Lesen Sie hier, wann die Versicherung die Kosten trägt.

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Brustverkleinerung bei PD Dr. Alawi in Hannover

Die Entscheidung für eine Brustverkleinerung kann das Leben vieler Frauen positiv beeinflussen, indem sie Schmerzen lindert und das Selbstbewusstsein steigert. Doch nicht jede Patientin kann die Kosten für diesen Eingriff aus eigener Tasche tragen. Glücklicherweise kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die finanzielle Belastung lindern. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Bedingungen, unter denen die Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung übernimmt. Wir klären Sie über die wichtigsten Faktoren und Prozesse auf, die Sie kennen sollten, um Ihre Chancen auf Kostenübernahme zu maximieren.

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Wann zahlt die Krankenkasse für eine Brustverkleinerung?


Wenn Sie unter den physischen und psychischen Belastungen einer zu großen Brust leiden und darüber nachdenken, eine Brustverkleinerung durchzuführen, ist es wichtig zu verstehen, wann die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff übernehmen kann.
  1. Medizinische Notwendigkeit: Die Brustverkleinerung muss medizinische indiziert sein. Ein entscheidender Faktor für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist die medizinische Notwendigkeit. Wenn Ihre Gesundheit durch die Größe Ihrer Brüste beeinträchtigt ist und dies von einem Arzt bestätigt wird, erhöhen sich Ihre Chancen erheblich. Typische Beschwerden sind Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Haltungsschäden, Hautirritationen und Migräne, die auf das Gewicht der Brüste zurückzuführen sind.

  2. Konservative Therapien: Die Krankenkasse verlangt oft, dass Sie zunächst konservative Behandlungsansätze wie Physiotherapie, Schmerzmittel oder spezielle BHs ausprobiert haben, bevor sie eine Brustverkleinerung in Betracht zieht. Dokumentieren Sie diese Bemühungen genau, um Ihre Argumentation zu stärken.

  3. Vorher-Nachher-Vergleich: Die Krankenkasse kann verlangen, dass Sie Bilder und medizinische Berichte vor und nach der konservativen Therapie vorlegen. Diese Dokumentation sollte die Verbesserung Ihrer Lebensqualität und die Linderung Ihrer Beschwerden belegen.

  4. BMI und Gewichtsverlust: Ein höherer Body-Mass-Index (BMI) kann Ihre Chancen auf Kostenübernahme verringern. In einigen Fällen kann die Krankenkasse eine Gewichtsreduktion vor der Brustverkleinerung fordern, um sicherzustellen, dass die Brüste nicht weiter wachsen.

  5. Psychische Belastung: Neben den physischen Beschwerden können auch psychische Probleme wie Depressionen, geringes Selbstwertgefühl und soziale Isolation als Gründe für eine Brustverkleinerung anerkannt werden. Ein psychologisches Gutachten kann in solchen Fällen hilfreich sein.

  6. Genetische Veranlagung: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre familiäre Veranlagung zu großen Brüsten besteht und dies eine erhebliche Belastung für Sie darstellt, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme in Betracht ziehen.

  7. Alter und Gesundheitszustand: Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand spielen ebenfalls eine Rolle. In einigen Fällen kann die Kostenübernahme für jüngere Patientinnen schwieriger sein.

  8. Anspruch auf Kostenerstattung klären: Bevor Sie sich für eine Brustverkleinerung entscheiden, sollten Sie sich immer vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren für die Kostenerstattung zu klären.

Der Antragsprozess: Schritte zur Kostenübernahme


Sobald Sie die medizinische Notwendigkeit für eine Brustverkleinerung festgestellt haben und die oben genannten Kriterien erfüllen, ist es wichtig, den Antragsprozess bei Ihrer Krankenkasse in die Wege zu leiten. Hier sind die Schritte, die Sie in der Regel befolgen müssen:
  1. Arztbesuch: Konsultieren Sie Ihren Hausarzt oder einen Spezialisten, um Ihre Beschwerden und die Notwendigkeit des Eingriffs zu dokumentieren.

  2. Konservative Therapie: Ihr Arzt wird wahrscheinlich konservative Therapieansätze empfehlen und dokumentieren. Halten Sie diese Informationen genau fest.

  3. Gutachten: In einigen Fällen kann ein psychologisches oder orthopädisches Gutachten notwendig sein. Ihr behandelnder Arzt wird Sie darüber informieren.

  4. Antrag bei der Krankenkasse: Reichen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Berichte beigefügt sind.

  5. Warten auf die Entscheidung: Die Krankenkasse wird Ihren Antrag prüfen. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  6. Entscheidung und Kommunikation: Nachdem Ihre Krankenkasse Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung. Wenn die Kostenübernahme bewilligt wird, können Sie die Planung Ihrer Brustverkleinerung vorantreiben.

  7. Chirurgenauswahl: Wählen Sie einen qualifizierten plastischen Chirurgen, der Erfahrung in Brustverkleinerungen hat. Ihr Arzt kann Empfehlungen aussprechen.

  8. Terminvereinbarung und Vorbereitung: Sobald die Kostenübernahme bewilligt ist, können Sie sich auf den Eingriff vorbereiten und den Termin für die Brustverkleinerung festlegen.


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Fazit: Kostenübernahme für Brustverkleinerung


Die Kosten für eine Brustverkleinerung können erheblich sein, aber wenn Sie unter gesundheitlichen Problemen und psychischer Belastung aufgrund zu großer Brüste leiden, gibt es die Möglichkeit, dass die Krankenkasse einen Teil oder die gesamten Kosten übernimmt. Um Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme zu maximieren, ist es wichtig sich bei einem Experten vorzustellen und die Möglichkeiten zu besprechen.


Erfahren Sie mehr zum Thema Brustchirurgie und Brustverkleinerung.




PD Dr. med. habil. Seyed Arash Alawi, MD, FEBOPRAS
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Schönheitschirurgie Hannover
Eilenriede Klinik Hannover


Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Europäischer Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin



Kontakt: Info@theplasticsurgeon.de
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